Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Nicht selten erhalten pflichtteilsberechtigte Kinder oder Ehepartner bereits zu Lebzeiten vom Erblasser Vermögenswerte in Form einer Schenkung. Andere Pflichtteilsberechtigte Personen können verlangen, dass diese Vermögenswerte der Erbschaft hinzugerechnet werden und sich so der Pflichtteilsanspruch für sie erhöht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Erbrechtsreform 2017 – Auf welche Änderungen Sie sich im Bereich des Erbrechts ab 1. Januar in Österreich einstellen müssen, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Michael Hule, Partner bei HULE BACHMAYR-HEYDA NORDBERG Rechtsanwälte, in seinem Beitrag.
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