Versicherung zahlt nicht nach Sturmschaden? Gericht bestätigte volle Versicherungsleistung
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab Ende Mai 2016 gelten strengere Regeln für die Nutzung des Handys während des Autofahrens. Ausdrücklich verboten ist nun nicht mehr nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, sondern auch das SMS & Emails schreiben sowie Internetsurfen.
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Wenn sich die vom Anlageberater empfohlenen Produkte als schlechte Investition herausstellen und massiv an Wert verlieren, ist Eile geboten – doch gegen wen können Ansprüche geltend gemacht werden? Wie sich geschädigte Anleger schadlos halten können und worauf Sie im Anlagegespräch achten sollten, erklärt Rechtsanwalt und Anlegerschutz-Experte Mag. Arno F. Likar LL.M. (LSE), Partner der Rechtsanwaltskanzlei LIKAR im Interview.
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