Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Verbraucher können bei sogenannten Haustürgeschäften – also Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurden – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht immer. Verlangt der Konsument, dass der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittfrist tätig werden soll und hat der Unternehmer seine Leistung erbracht, kann er nicht mehr zurücktreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie möchten Ihre Wohnung untervermieten? In vielen Mietverträgen ist eine Untervermietung durch den Mieter vertraglich untersagt. Bei Verstoß gegen die Klauseln wird eine Kündigung angedroht. Doch nicht immer sind derartige Klauseln zulässig.
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