Durch die Erbrechtsnovelle 2015 kommt es zu einigen wesentlichen Neuerungen im Erbrecht. Dies betrifft insbesondere die Formerfordernisse bei letztwilligen Verfügungen, die erweiterten Enterbungsmöglichkeiten sowie der Entfall der Pflichtteilsansprüche der Eltern. Das Erbrechts-Änderungsgesetz wurde bereits im österreichischen Parlament beschlossen und Ende Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit 01.03.2014 können Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH das Gründungsprivileg in Anspruch nehmen. Die sogenannte gründungsprivilegierte GmbH hat somit die GmbH light abgelöst, die nach nur acht Monaten wieder abgeschafft wurde.
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