Rechtsanwalts-Übersicht für Familienrecht in Köflach

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Familienrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Köflach? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Köflach mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Köflach mit einer anderen Spezialisierung als Familienrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

4 Anwälte - Familienrecht in Köflach
01
Mag. Markus PEISSL Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Familien­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Zivil­recht | Scheidungs­recht
8580 Köflach Judenburgerstraße 1 marker
1 Bewertung
02
Dr. Manfred SCHIFFNER Familien­recht | Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Bank- und Kapitalmarkt­recht | Scheidungs­recht | Bau­recht
8580 Köflach Rathausplatz 1 marker
1 Bewertung
03
Mag. Heinz RUSSOLD Familien­recht | Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Scheidungs­recht
8580 Köflach Judenburger Straße 24 marker
0 Bewertungen
04
Mag. Petra MAIER-HERUNTER Erb­recht | Familien­recht | Gesellschafts­recht | Straf­recht | Zivil­recht
8580 Köflach Herunterplatz 1 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Familienrecht"

Expertentipp

Familienunternehmen sind sehr komplex. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass sich in einem Familienunternehmen familiäre und geschäftliche Komponenten stark vermischen. Wenn zu einer Scheidung kommt, dann betrifft das sowohl die Familie als auch das Familienunternehmen.

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Rechtsnews

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes orientiert sich in erster Linie am Netto-Einkommen der Eltern. Daneben wird von den Gerichten bei der Berechnung des Unterhalts auch der Regelbedarf herangezogen. Er legt den Durchschnittsbedarf eines Kindes fest und sollte vom unterhaltspflichtigen Elternteil jedenfalls bezahlt werden.

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Rechtsnews

Unterhaltspflichtige Personen müssen so viel an Einkommen erzielen, wie dies ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Unterlässt es die unterhaltspflichtige Person absichtlich oder fahrlässig ein angemessenes Einkommen zu erzielen, kann vom Gericht ein fiktives Einkommen für die Unterhaltsbemessung festgesetzt werden.

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