Stalking ist eine Form von Gewalt. Es bedeutet eine beabsichtige und wiederholte Belästigen und Verfolgen der betroffenen Personen. Daher wurde ein neuer Straftatbestand dagegen geschaffen. In Österreich ist das Anti-Stalking-Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wird die Miete für die Wohnung nicht rechtzeitig gezahlt, droht dem Mieter im schlimmsten Fall eine Zwangsräumung. In dieser Situation sollte man den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern es muss rasch reagiert werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›