Versicherung zahlt nicht nach Sturmschaden? Gericht bestätigte volle Versicherungsleistung
HIER ZUM ARTIKEL ›Grundsätzlich können Schenkungen ohne jegliche Beschränkungen vorgenommen werden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei deren Vorliegen die Beteiligung eines Notars vorausgesetzt wird. Dies betrifft insbesondere die Schenkung auf den Todesfall und das Schenkungsversprechen. Welche Punkte Sie unbedingt beachten sollten und wann die Beiziehung eines Notars notwendig ist, verraten wir in diesem Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Die Schweizer Nationalbank hat am 15.1.2015 die Wechselkursbindung des Franken an den Euro aufgegeben. Die Aufwertung des Franken führte zu einer starken Verteuerung der aushaftenden Franken-Kredite und verunsichert Kreditnehmern. Es wird befürchtet, dass Banken Zwangskonvertierungen vornehmen oder Nachbesicherungen einfordern könnten. Zudem werden auch die in vielen Fällen vereinbarten Stop-Loss Klauseln zum Problem.
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