Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt der Ehegatte, bestimmt sich die Höhe des Erbes des überlebenden Ehepartners nach den Verfügungen im Testament. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, kommt es in Österreich zur gesetzlichen Erbfolge. Ehepartner haben dann Anspruch auf ein bis zwei Drittel des Erbes. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob der Verstorbene Kinder hat.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wird ein Studium ernsthaft und zielstrebig vom Unterhaltsverpflichteten betrieben, so muss er sich nicht auf das hypothetische von ihm erzielbare Erwerbseinkommen „anspannen“ lassen. Ist der Abschluss des Studiums nicht erfolgreich und wird ein zweites Studium angestrebt, darf dies nicht zu Lasten des unterhaltsberechtigten Kindes gehen.
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