Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Kirchbach

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Kirchbach? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Kirchbach mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Kirchbach mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

1 Anwalt - Strafrecht in Kirchbach
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
61 Bewertungen
02
Mag. Mariella HACKL
Mag. Mariella HACKL Familien­recht | Verkehrs­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Vertrags­recht | Scheidungs­recht | Straf­recht | Zivil­recht | Erb­recht
8082 Kirchbach Kirchbach 5 marker
2 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Expertentipp

Inländische Gerichtsbarkeit im Strafrecht: Wann sind österreichische Gerichte zuständig?

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Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Expertentipp

Bei einem Verstoß gegen das Finanzstrafrecht können, wie im Strafrecht, Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Was dem Täter aber meist nicht bewusst ist, ist, dass ein Verstoß gegen das Finanzstrafrecht auch zu einem Wegfall oder Entzug der Gewerbeberechtigung führen kann!

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