Erwerben Sie ein fehlerhaftes Produkt und erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie vom Hersteller des Produktes Schadenersatz verlangen. Für die Geltendmachung ist kein Verschulden des Unternehmers notwendig – allerdings ist bei Sachschäden ein Selbstbehalt von EUR 500 zu tragen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Welche Vor- und Nachteile hat eine Offene Gesellschaft? Wer haftet für Verbindlichkeiten? Wer darf die Gesellschaft nach außen vertreten? – Wir verraten Ihnen alles Wichtige zur Offenen Gesellschaft.
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