Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie werden Einkünfte aus Leistungen, die einer Person höchstpersönlich zuzurechnen sind, steuerlich behandelt, wenn eine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet wird? – Nunmehr ist ausdrücklich geregelt, dass bei bestimmten höchstpersönlichen Tätigkeiten trotz Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die erzielten Einkünfte unmittelbar jener natürlichen Person zugerechnet werden, die die Leistungen erbringt.
Von Mag. Gerhard Schwab, Steuerberater und Partner bei ARTUS
HIER ZUM ARTIKEL ›Immer wieder wird den Mietern von den Hausverwaltungen zu viel an Betriebskosten verrechnet. Eine genaue Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist daher sehr zu empfehlen – allerdings ist diese für Laien oft nur schwer zu durchschauen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.
HIER ZUM ARTIKEL ›