Im glühend heißen Sommer steigt neben der Temperatur auch vermehrt das Risiko eines Arbeitsunfalles. Daher sind die Unternehmen verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ziel ist es, eine mögliche Gefahr durch die hohen Temperaturen oder die intensive Sonneneinstrahlung weitmöglichst zu minimieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Schnell wurde das Auto auf dem Firmenparkplatz abgestellt oder eine Abkürzung über die Wiese des Nachbarn genommen – in diesen Fällen können sich Eigentümer mit einer Besitzstörungsklage wehren. Aber unter welchen Umständen ist eine Besitzstörungsklage zulässig und welche Wirkungen hat sie?
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Internetzugang gilt grundsätzlich als „Betriebsmittel“ am Arbeitsplatz. Die Benützung ist in Weisungen, Verträgen oder Betriebsvereinbarungen zu klären. Eine gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht gibt es (noch) nicht.
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