Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Erwerben Sie ein fehlerhaftes Produkt und erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie vom Hersteller des Produktes Schadenersatz verlangen. Für die Geltendmachung ist kein Verschulden des Unternehmers notwendig – allerdings ist bei Sachschäden ein Selbstbehalt von EUR 500 zu tragen.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Österreich ist die Anwendung von körperlicher und seelischer Gewalt in der Erziehung verboten – auch die berühmte „g'sunde Watschn“ ist nicht zulässig. Wer Kinder misshandelt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch eine Wegweisung und ein Kontaktverbot sind möglich.
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