Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Kinder und Ehepartner von Verstorbenen haben Anspruch auf einen Teil des Erbes. Sie können jedoch unter bestimmten Umständen vom Verstorbenen enterbt werden – wenn sie z.B schwere Straftaten begangen haben, ein unsittliches Leben führen oder das Testament verfälscht haben.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Internetzugang gilt grundsätzlich als „Betriebsmittel“ am Arbeitsplatz. Die Benützung ist in Weisungen, Verträgen oder Betriebsvereinbarungen zu klären. Eine gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht gibt es (noch) nicht.
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