Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Beinahe jeder Internetnutzer kommt im Laufe der Zeit mit geschützten Inhalten in Berührung. Ob es sich um ein Musikvideo auf youtube.com, einen Film auf der ehemaligen Kinoplattform kinox.to, ein heruntergeladenes Programm oder Spiel handelt, ist dabei grundsätzlich gleichbedeutend. Es handelt sich dabei stets um Inhalte, die unter dem Schutz des Urheberrechts stehen. Der Urheber dieser Inhalte hat das ausschließliche Recht, diese zu verkaufen, zu vervielfältigen oder etwa im Internet zur Verfügung zu stellen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vermieter dürfen bei Altbauten und bei geförderten Mietwohnungen nicht unbeschränkt den Mietzins erhöhen. Vielmehr müssen Sie sich an den gesetzlichen Richtwert halten. Ist der Mietzins höher als gesetzlich erlaubt, kann der Mieter eine Herabsetzung vor einer Schlichtungsstelle beantragen.
HIER ZUM ARTIKEL ›