Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Um die Entscheidung treffen zu können, ob ein Ehevertrag den Vorstellungen der Eheleute gerecht werden kann, ist im Vorfeld darzustellen, welche Inhalte ein solcher überhaupt haben kann und darf, und welche Wirkungen eine Ehe auf das Vermögen der Eheleute ohne Ehevertrag entfaltet.
HIER ZUM ARTIKEL ›Immer wieder wird den Mietern von den Hausverwaltungen zu viel an Betriebskosten verrechnet. Eine genaue Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist daher sehr zu empfehlen – allerdings ist diese für Laien oft nur schwer zu durchschauen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.
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