Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Es tritt ein Schadensfall ein, jedoch weist die Rechtsschutzversicherung die Abdeckung dessen ab. Die Details der Rechtsschutzdeckung müssen überprüft werden, am besten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Denn in manchen Fällen, kann doch noch von der Rechtsschutzdeckung Gebrauch gemacht werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit März 2016 ist in Deutschland die Kreditvergabe durch bestimmte Alternative Investmentfonds (AIFs) zulässig. Neben Banken können nun AIFs als potentielle Fremdkapitalgeber auftreten. Obwohl die neuen Bestimmungen in Deutschland auf den gleichen europäischen Grundlagen wie in Österreich basieren, ist die Rechtslage in Österreich anders: Hierzulande besteht für manche AIFs sogar ein ausdrückliches Verbot der Kreditvergabe. Wohl aber könnten bestimmte ausländische Kreditfonds Kredite auch in Österreich vergeben ohne den inländischen Beschränkungen (Bankenkonzessionen) zu unterliegen.
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