Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei einem Verkehrsunfall können vielfältige Schäden entstehen, die von dem Unfallverursacher / seiner Versicherung zu tragen sind. Um entsprechende Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, sollten Sie bereits unmittelbar nach dem Unfall mit dem Sammeln von Beweisen beginnen. Neben Ersatzansprüchen in Bezug auf körperliche Schäden sowie Schmerzensgeld können natürlich auch Sachschäden wie Reparaturkosten oder Wertminderung geltend gemachte werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab Ende Mai 2016 gelten strengere Regeln für die Nutzung des Handys während des Autofahrens. Ausdrücklich verboten ist nun nicht mehr nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, sondern auch das SMS & Emails schreiben sowie Internetsurfen.
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