Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Die seit 2005 geltende Fluggastrechte-Verordnung der Europäische Union hat die Rechte von Fluggästen deutlich gestärkt. Sie gesteht Passagieren bestimmte Ansprüche gegenüber den Fluglinien zu, wenn der Flug nicht planmäßig verläuft.
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