Versicherung verweigert Zahlung wegen Vorschäden? Volle Leistung vor Gericht durchgesetzt
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit 31.12.2020 gelten in der EU einheitliche Regelungen für die zivile Nutzung von Drohnen. Bis 2023 gibt es Übergangsfristen, nach Ablauf dieser sind die Regeln der neuen Verordnung zur Gänze einzuhalten. Künftig müssen sich Drohnenbetreiber online registrieren und für spezielle Bereiche einen Drohnenführerschein vorweisen. Die Registrierung ist unter www.dronespace.at möglich, kostet 31,20€ (Stand 03.2021) und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Mag. Peter Rezar klärt über die Auswirkungen der Drohnenverordnung (EU) 2019/947 auf und gibt Einblick, welches Strafmaß bei Verstößen droht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ehebruch, Psychoterror, Vernachlässigung des Unterhalts – welche Scheidungsgründe gibt es in Österreich?
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