Stalking ist eine Form von Gewalt. Es bedeutet eine beabsichtige und wiederholte Belästigen und Verfolgen der betroffenen Personen. Daher wurde ein neuer Straftatbestand dagegen geschaffen. In Österreich ist das Anti-Stalking-Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Können VW-Aktionäre Schadenersatzansprüche vor österreichischen Gerichten geltend machen? – Zu dieser Frage hat sich der OGH jüngst geäußert.
HIER ZUM ARTIKEL ›Krankenanstalten und niedergelassene Ärzte haben als Dienstleistungserbringer einen wichtigen Auftrag im Rahmen der Versorgung von Patienten wahrzunehmen. Leider kommt es dabei vor, dass die ärztliche Dienstleistung nicht dem entspricht, was sich der Patient vorstellt bzw. dem Patienten aus der Behandlung ein Nachteil entsteht. Auch wenn vielfältig rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit den daraus resultierenden Situationen bestehen und geschaffen wurden, ist der Umgang mit dem Thema Arzthaftung für viele ein rotes Tuch.
HIER ZUM ARTIKEL ›