Unterhaltspflichtige Personen müssen so viel an Einkommen erzielen, wie dies ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Unterlässt es die unterhaltspflichtige Person absichtlich oder fahrlässig ein angemessenes Einkommen zu erzielen, kann vom Gericht ein fiktives Einkommen für die Unterhaltsbemessung festgesetzt werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Konsumenten müssen nach einer Entscheidung des OGH in einem Online-Shop unmittelbar vor dem Kauf auf die wesentlichen Eigenschaften einer Ware hingewiesen werden.
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