Stalking ist eine Form von Gewalt. Es bedeutet eine beabsichtige und wiederholte Belästigen und Verfolgen der betroffenen Personen. Daher wurde ein neuer Straftatbestand dagegen geschaffen. In Österreich ist das Anti-Stalking-Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Die Ehe in Österreich zu schließen, bedeutet einen rechtlichen bindenden Vertrag einzugehen. Dementsprechend ist die Heirat mit Rechten und Pflichten verbunden. Es stellt sich die Frage, ob aus juristischer Sicht die Vorteile oder die Nachteile einer Eheschließung überwiegen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung handelt es sich um Straftaten, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen können. Lesen Sie hier über die Unterschiede und Vorgehensmöglichkeiten.
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