Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmer und Arbeitgeber können für die Dauer von mindestens 4 Monaten bis maximal 2 Jahren Bildungsteilzeit vereinbaren. Arbeitnehmer können so Ihre Arbeitszeit bei gleichzeitigem Bezug von Bildungsteilzeitgeld für Weiterbildungsmaßnahmen reduzieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ärzte müssen im Rahmen einer Behandlung Patienten nur dann über verschiedene Behandlungsmethoden informieren und aufklären, wenn tatsächlich verschiedene gleichwertige Methoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen zur Verfügung stehen.
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