Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Werbe-Mails oder Werbe-Anrufe sind ohne vorherige Zustimmung des Empfängers grundsätzlich unzulässig – eine Ausnahme besteht bei Werbe-Mails im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung. Bei Verstoß drohen hohe Verwaltungsstrafen. Das Werbeverbot gilt auch im B2B-Bereich.
HIER ZUM ARTIKEL ›Viele Mieter fragen sich, ob der Vermieter die Haltung von Haustieren in der Wohnung verbieten darf. Ein generelles Verbot im Mietvertrag ist jedenfalls unzulässig. Besteht keine vertragliche Regelung, dürfen übliche Haustiere in der Wohnung gehalten werden.
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