In den meisten Verträgen von Mietwohnungen findet man den Zusatz „nur zu Wohnzwecken“. Daher stellt sich die Fragen, welche Auswirkungen dieser Zusatz auf diverse „Home-Office“-Tätigkeiten haben. Darüber hinaus gibt es einige wichtige Faktoren, die zu beachten sind, wenn man ein Unternehmen im eigenen Haushalt führt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Immer wieder wird den Mietern von den Hausverwaltungen zu viel an Betriebskosten verrechnet. Eine genaue Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist daher sehr zu empfehlen – allerdings ist diese für Laien oft nur schwer zu durchschauen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Gelegentlich wird vom Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrags die Zahlung einer Ablöse verlangt. „Schwarze Ablösen“ für den Abschluss des Mietvertrages sind bei den meisten Mietverträgen jedoch verboten. Für vom Vormieter geleistete Investitionen oder für zurückgelassene Möbel kann dagegen eine Zahlung des Mieters vereinbart werden.
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