In den letzten Jahren ist der Wert der meisten virtuellen Währungen rasant in die Höhe gestiegen. Bereits heute nutzen viele technikaffine Menschen virtuelle Währungen als Wertanlage. Die Nutzung als Zahlungsmittel hat sich bis dato noch nicht durchgesetzt. Aufgrund steigender Popularität alternativer Zahlungsmöglichkeiten sowie innovativer Lösungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, ist mit einer vermehrten Nutzung virtueller Währungen zu rechnen. Vor der Frage der Nutzungsmöglichkeit steht für den Einzelnen die Frage, wo virtuelle Währungen erworben werden können und worauf beim Kauf und Verkauf von virtuellen Währungen zu achten ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Herbst 2015 tritt das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft, welches insbesondere Crowdfunding und Bürgerbeteiligungen erleichtern wird. Durch eine gleichzeitige Änderung des Kapitalmarktgesetzes (KMG) wird auch die Finanzierung mittelständischer Unternehmen über den Kapitalmarkt vereinfacht. Im Wesentlichen wird statt der bisher recht schnell greifenden Prospektpflicht ein mehrfach abgestuftes System eingeführt. Außerdem wird ein Rechtsrahmen für Betreiber von Crowdfunding-Plattformen geschaffen. Im Folgenden werden die wesentlichen Fragen kurz dargestellt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Juni 2016 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz entschieden, dass die beim Crowdfunding beliebten qualifizierten Nachrangklauseln in Darlehensverträgen gröblich benachteiligend und daher in Verträgen mit Verbrauchern unzulässig sind. Dies stellt einen Rückschlag für das Crowdfunding mittels Nachrangdarlehen dar. Für betroffene Unternehmen könnte die Emission von Anleihen eine alternative Finanzierungsform darstellen. Stadler Völkel Rechtsanwälte und Moore Stephens Interaudit bieten in Kooperation interessierten Unternehmen alle Leistungen für die erfolgreiche Anleiheplatzierung aus einer Hand.
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