Sie benötigen einen Rechtsanwalt in Innsbruck? Von Strafrecht und Zivilrecht, über Scheidungsrecht bis hin zu Gesellschaftsrecht – Auf meinanwalt.at finden Sie für sich die passende Kanzlei aus über 360 Anwälten in Innsbruck.
In Innsbruck sind Rechtsanwälte am stärksten in den Gebieten Liegenschafts- und Immobilienrecht sowie Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht vertreten. Etwa ein Drittel aller Juristen in Innsbruck hat sich entsprechend spezialisiert. Die weiteren Rechtsbereiche werden einheitlich durch Anwälte vertreten. Erfahrungsgemäß arbeiten Kanzleien in Innsbruck jedoch in mehreren Rechtsgebieten gleichzeitig.
Der passende Rechtsanwalt in Innsbruck – So finden Sie wonach Sie suchen
Sie möchten einen Rechtsbeistand zum Beispiel in einer strafrechtlichen Angelegenheit konsultieren? Bevor Sie sich auf die Suche begeben, stellt sich die Frage nach den Kosten. Falls Sie über eine Rechtsschutz-Versicherung verfügen, nehmen Sie mit dieser zunächst den Kontakt auf. Klären Sie, welche Leistungen Ihre Versicherung übernimmt. In der Regel decken Rechtsschutzversicherungen einen festgelegten Katalog an Rechtsstreitigkeiten ab. Zusätzlich können speziell Bedürftige an dem jeweilig zuständigen Bezirksgericht Verfahrenshilfe beantragen.
Die Rechtsgebiete verhelfen Ihnen zu einem ersten Überblick – Durch die Suchfunktion auf meinanwalt.at lokalisieren Sie rasch den für Ihr Anliegen passenden Rechtsanwalt.
Mit dem Suchfeld oder Filter grenzen Sie Ihre Suche ganz einfach ein. So finden Sie in Innsbruck bequem und schnell eine Anwaltskanzlei in Ihrer Nähe – Lange Wege ade.
Der erste Eindruck zählt. Besonders wenn es um Ihren Anwalt geht. Das jeweilige Anwaltsprofil gibt Ihnen ein besseres Bild über Leistungen und Schwerpunkte Ihres Juristen. So können Sie schnell entscheiden, ob der jeweilige Anwalt für Sie in Frage kommt.
Die User-Bewertungen von meinanwalt.at geben Ihnen einen ersten Eindruck über die Kompetenz des jeweiligen Rechtsanwaltes. Daneben können Sie natürlich auch Ihre persönlichen Erfahrungen als Klient teilen.
Das Erstgespräch bei einem Anwalt ist meist kostenlos – im Vorfeld sollten Sie dies dennoch abklären. In einem ersten Gespräch teilen Sie Ihrem Anwalt Wünsche, Anliegen und Ziele mit. Beim darauffolgenden persönlichen Gespräch überreichen Sie Ihrem Anwalt relevante Verträge, Urkunden oder Korrespondenzen. Er oder Sie erhält so einen Überblick über die rechtliche Ausgangslage.
Vereinbaren Sie im Erstgespräch die Verrechnungsart mit Ihrem Anwalt. Die einzelnen Leistungen Ihres Rechtsbeistandes können unterschiedlich verrechnet werden – bspw. „nach Tarif“, mittels Zeithonorar (z.B. nach Stundensatz) oder per Pauschalbetrag.
Sobald die grundlegenden Fragen geklärt sind und Sie mit den Lösungswegen Ihrer Rechtsanwaltskanzlei einverstanden sind, beauftragen Sie die vereinbarten Schritte.
Welches Innsbrucker Gericht für Ihren Streitfall zuständig ist, geht mit vielen verschiedenen Faktoren einher. Zu Beginn prüft Ihre Kanzlei die Zuständigkeit. Zivilgerichtliche Verfahren mit einem Streitwert von maximal EUR 15.000 oder besondere Angelegenheiten verhandelt das Bezirksgericht in Innsbruck. Dieses ist ebenfalls bei Exekutionen, Außerstreitverfahren, Privatkonkursen sowie in bestimmten strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig.
Innsbruck verfügt über ein Landesgericht (Landesgericht für Zivilrechtssachen und Landesgericht für Strafsachen), sowie ein eigenes Oberlandesgericht. Das ist als Rechtsmittelgericht für die Bundesländer Vorarlberg und Tirol zuständig.
Bei einem niedrigen Streitwert kann eine außergerichtliche Einigung sinnvoll sein – in diesem Fall ist ein geschulter Mediator geeignet. Einige Rechtsanwälte in Innsbruck bieten diese Leistung an. Mit unserer Suchfunktion finden Sie Mediatoren und weitere zusätzlich qualifizierte Anwälte in Innsbruck.
Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit 2015 kommt es für die Zuständigkeit der Gerichte bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Lebensmittelpunkt der verstorbenen Person an. Der Erblasser kann aber im Testament bestimmen, welches Recht angewendet werden soll.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Internetzugang gilt grundsätzlich als „Betriebsmittel“ am Arbeitsplatz. Die Benützung ist in Weisungen, Verträgen oder Betriebsvereinbarungen zu klären. Eine gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht gibt es (noch) nicht.
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