Die Bedeutung des Inkassorechts ist zeitlich dem Exekutionsrecht vorgelagtert. Unter Inkasso versteht man die Eintreibung einer offenen Forderung, deren Zahlungsziel bereits abgelaufen ist. Die Eintreibung geschieht entweder durch den Gläubiger selbst oder oft auch durch professionelle Vertreter, insbesondere durch Rechtsanwälte, die eine Spezialisierung in diesem Bereich aufweisen. Experten sind in der Lage, eine treffende Einschätzung über die Wirtschaftlichkeit einer Forderungsbetreibung abzugeben.
Es gibt dabei unterschiedliche Herangehensweisen, um einen säumigen Schuldner doch noch zur Begleichung der Ausstände zu bewegen. Die moderateste Annäherung wird dabei in einem Schreiben liegen, welches dem Schuldner die Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit des Zahlungsverzuges verdeutlicht. Mit entsprechendem Fingerspitzengefühl können oft Erfolge erzielt werden, was in beiderseitigem Interesse liegt. Manchmal wird es zielführend sein, auf gerichtliche Schritte (vorerst) zu verzichten und eine Stundungsvereinbarung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarungen stellen einfache Verträge dar, die im Rahmen einer anwaltlichen Tätigkeit präzise, schnell und lückenlos erstellt werden können.
Mit Ausnahme von Rechtsanwälten müssen jene Personen, die gewerblich Inkassodienstleistungen anbieten, einen Gewerbeschein dafür erwerben (§ 118 Gewerbeordnung). Für nicht anwaltliche Vertreter ist auch die „Verordnung über die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen zu beachten“!
Die Inkassozession
Wird es gewünscht, dass der Vertreter in seinem eigenen Namen die Forderungseintreibung durchführen kann, muss die Forderung an diesen zuvor abgetreten werden. Nach der Eintreibung ist der Vertreter verpflichtet, den erhaltenen Betrag an den Auftraggeber auszubezahlen. Durch die Zession, also die Abtretung, wird der Vertreter ermächtigt, auch gerichtliche Schritte selbstständig einzuleiten.
Die Mahnklage – Durchsetzung am Gerichtsweg
Die Mahnklage ist ein Instrument des Zivilrechts, genauer gesagt, des Zivilprozessrechts. Damit ein Gläubiger das Vermögen des Schuldners verwerten kann, um somit seine offenen Beträge abzudecken, ist nach österreichischem Recht ein sogenannter Exekutionstitel notwendig. Ein gerichtliches Urteil erfüllt diese Voraussetzung, ebenso wie ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl.
Nach der Einbringung der „Mahnklage“ erlässt das Gericht einen „bedingten Zahlungsbefehl“. Der Schuldner hat ab dessen Zustellung vier Wochen Zeit, sich dagegen mittels Einspruchs zur Wehr zu setzen. Durch das Verstreichen dieser Frist wird der bedingte Zahlungsbefehl rechtskräftig und es wird ein Exekutionstitel geschaffen.
Beträgt die offene Forderung mehr als € 75.000,-, muss eine „gewöhnliche“ Klage eingebracht werden. Der große Vorteil dieses gerichtlichen Mahnverfahrens aus der Sicht eines Gläubigers liegt in der kurzen Verfahrensdauer. Zu einer Verhandlung kommt es zudem nur dann, wenn der Betroffene tatsächlich auch Einspruch gegen den bedingten Zahlungsbefehl erhebt. Das ist oftmals nicht der Fall, vor allem, wenn die offene Verbindlichkeit gar nicht strittig ist, sondern der Schuldner einfach nur zahlungsunfähig ist. Die Kosten einer Klage oder Mahnklage sind ebenfalls vom Schuldner zu tragen, sofern die Frist verstreicht oder der Prozess gewonnen wird.
Die Exekution
Eingeleitet wird die Exekution mit einem Exekutionsantrag bei Gericht. Nachdem der Exekutionstitel geschaffen wurde, ist es nun möglich, auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Es ist in diesem Stadium wichtig, das richtige Exekutionsmittel zu finden und auszuwählen. Es wäre etwa möglich, eine Liegenschaft oder bewegliche Sachen zur Versteigerung zu bringen, andererseits aber auch eine Forderungspfändung oder Gehaltsexekution zu beantragen. Nur das richtige Mittel führt zum Erfolg. Ist eine Liegenschaft mit Pfandrechten über den Wert belastet, wird aus einer Versteigerung kein positives Ergebnis entstehen können.
Problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass nicht selten der Schuldner einen Insolvenzantrag stellt. Schließlich ist man meistens nicht der Einzige, dessen Rechnung nicht beglichen wurde. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahren darf keinesfalls übersehen werden. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des nunmehr anhängigen Insolvenzverfahrens tritt eine Prozess- und Exekutionssprerre ein. In diesem Fall ist die Beiziehung eines Anwalts für Insolvenzrecht empfehlenswert, da die Abwicklung und Forderungseinbringung dann gänzlich anders abläuft.
Die einstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung hat mehrere Ausgestaltungen und richtet sich nach der Exekutionsordnung (EO). Da manche Verfahren bis zum Urteilszeitpunkt oft eine erhebliche Zeitspanne in Anspruch nehmen, wurde dieses Instrument vom Gesetzgeber geschaffen, um sicherzustellen, dass Exekutionsobjekte dem Gläubiger nicht entzogen werden können. Geldforderungen, aber auch andere Forderungen können dadurch abgesichert werden (§§ 378 bis 402 EO). Schlussendlich kann damit die Verwahrung und Verwaltung von beweglichen körperlichen Sachen (insbesondere Geld) erreicht werden oder auch ein Veräußerungsverbot von Liegenschaften.
Der „umgekehrte“ Weg – Geltentmachung ungerechtfertigter Forderungen
Unseriöse Inkassobüros neigen zum Versuch, Forderungen einzutreiben, die nicht rechtmäßig oder in einem ziffernmäßig anderen Betrag bestehen. Auch zahlreiche Betrügereien werden durch falsche Zahlungsaufforderungen und darin enthaltene leere Drohungen versucht. Diesem Spiel ein Ende zu bereiten ist eine weitere Aufgabe eines Inkasso-Anwalts. Die Überprüfung, ob ungerechtfertigte Ansprüche eingemahnt werden oder durchsetzbare Ansprüche bestehen, ist zentral. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie sich beraten! Auch die Höhe der verrechneten Inkassospesen kann rechtswidrig sein.
Folgende professionelle Dienstleistungen bietet Ihnen ein Rechtsanwalt:
- Außergerichtliche Forderungseinhebung
- Hilfe bei der Erhebung fehlender Schuldnerdaten (Name, Adresse, etc.)
- Einbringung einer Mahnklage, allenfalls Klage
- Vertretung im Falle eines Einspruches
- Prozessführung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Einbringung eines Exekutionsantrages
- Auswahl eines adäquaten Exekutionsmittels
- Übernahme von Inkassoaufträgen auf ständiger Basis
- Beantragung von einstweiligen Verfügungen
- Abschluss von erfolgversprechenden Stundungs- und Ratenvereinbarungen
- Überprüfung, ob ein Insolvenzverfahren im Gang ist
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