Rechtsanwalt für Inkassorecht & Exekutionsrecht

Die Bedeutung des Inkassorechts ist zeitlich dem Exekutionsrecht vorgelagtert. Unter Inkasso versteht man die Eintreibung einer offenen Forderung, deren Zahlungsziel bereits abgelaufen ist. Die Eintreibung geschieht entweder durch den Gläubiger selbst oder oft auch durch professionelle Vertreter, insbesondere durch Rechtsanwälte, die eine Spezialisierung in diesem Bereich aufweisen. Experten sind in der Lage, eine treffende Einschätzung über die Wirtschaftlichkeit einer Forderungsbetreibung abzugeben.

Es gibt dabei unterschiedliche Herangehensweisen, um einen säumigen Schuldner doch noch zur Begleichung der Ausstände zu bewegen. Die moderateste Annäherung wird dabei in einem Schreiben liegen, welches dem Schuldner die Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit des Zahlungsverzuges verdeutlicht. Mit entsprechendem Fingerspitzengefühl können oft Erfolge erzielt werden, was in beiderseitigem Interesse liegt. Manchmal wird es zielführend sein, auf gerichtliche Schritte (vorerst) zu verzichten und eine Stundungsvereinbarung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarungen stellen einfache Verträge dar, die im Rahmen einer anwaltlichen Tätigkeit präzise, schnell und lückenlos erstellt werden können.

Mit Ausnahme von Rechtsanwälten müssen jene Personen, die gewerblich Inkassodienstleistungen anbieten, einen Gewerbeschein dafür erwerben (§ 118 Gewerbeordnung). Für nicht anwaltliche Vertreter ist auch die „Verordnung über die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen zu beachten“!

Die Inkassozession

Wird es gewünscht, dass der Vertreter in seinem eigenen Namen die Forderungseintreibung durchführen kann, muss die Forderung an diesen zuvor abgetreten werden. Nach der Eintreibung ist der Vertreter verpflichtet, den erhaltenen Betrag an den Auftraggeber auszubezahlen. Durch die Zession, also die Abtretung, wird der Vertreter ermächtigt, auch gerichtliche Schritte selbstständig einzuleiten.

Die Mahnklage – Durchsetzung am Gerichtsweg

Die Mahnklage ist ein Instrument des Zivilrechts, genauer gesagt, des Zivilprozessrechts. Damit ein Gläubiger das Vermögen des Schuldners verwerten kann, um somit seine offenen Beträge abzudecken, ist nach österreichischem Recht ein sogenannter Exekutionstitel notwendig. Ein gerichtliches Urteil erfüllt diese Voraussetzung, ebenso wie ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl.

Nach der Einbringung der „Mahnklage“ erlässt das Gericht einen „bedingten Zahlungsbefehl“. Der Schuldner hat ab dessen Zustellung vier Wochen Zeit, sich dagegen mittels Einspruchs zur Wehr zu setzen. Durch das Verstreichen dieser Frist wird der bedingte Zahlungsbefehl rechtskräftig und es wird ein Exekutionstitel geschaffen.

Beträgt die offene Forderung mehr als € 75.000,-, muss eine  „gewöhnliche“ Klage eingebracht werden. Der große Vorteil dieses gerichtlichen Mahnverfahrens aus der Sicht eines Gläubigers liegt in der kurzen Verfahrensdauer. Zu einer Verhandlung kommt es zudem nur dann, wenn der Betroffene tatsächlich auch Einspruch gegen den bedingten Zahlungsbefehl erhebt. Das ist oftmals nicht der Fall, vor allem, wenn die offene Verbindlichkeit gar nicht strittig ist, sondern der Schuldner einfach nur zahlungsunfähig ist. Die Kosten einer Klage oder Mahnklage sind ebenfalls vom Schuldner zu tragen, sofern die Frist verstreicht oder der Prozess gewonnen wird.

Die Exekution

Eingeleitet wird die Exekution mit einem Exekutionsantrag bei Gericht. Nachdem der Exekutionstitel geschaffen wurde, ist es nun möglich, auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Es ist in diesem Stadium wichtig, das richtige Exekutionsmittel zu finden und auszuwählen. Es wäre etwa möglich, eine Liegenschaft oder bewegliche Sachen zur Versteigerung zu bringen, andererseits aber auch eine Forderungspfändung oder Gehaltsexekution zu beantragen. Nur das richtige Mittel führt zum Erfolg. Ist eine Liegenschaft mit Pfandrechten über den Wert belastet, wird aus einer Versteigerung kein positives Ergebnis entstehen können.

Problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass nicht selten der Schuldner einen Insolvenzantrag stellt. Schließlich ist man meistens nicht der Einzige, dessen Rechnung nicht beglichen wurde. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahren darf keinesfalls übersehen werden. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des nunmehr anhängigen Insolvenzverfahrens tritt eine Prozess- und Exekutionssprerre ein. In diesem Fall ist die Beiziehung eines Anwalts für Insolvenzrecht empfehlenswert, da die Abwicklung und Forderungseinbringung dann gänzlich anders abläuft.

Die einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung hat mehrere Ausgestaltungen und richtet sich nach der Exekutionsordnung (EO). Da manche Verfahren bis zum Urteilszeitpunkt oft eine erhebliche Zeitspanne in Anspruch nehmen, wurde dieses Instrument vom Gesetzgeber geschaffen, um sicherzustellen, dass Exekutionsobjekte dem Gläubiger nicht entzogen werden können. Geldforderungen, aber auch andere Forderungen können dadurch abgesichert werden (§§ 378 bis 402 EO). Schlussendlich kann damit die Verwahrung und Verwaltung von beweglichen körperlichen Sachen (insbesondere Geld) erreicht werden oder auch ein Veräußerungsverbot von Liegenschaften.

Der „umgekehrte“ Weg – Geltentmachung ungerechtfertigter Forderungen

Unseriöse Inkassobüros neigen zum Versuch, Forderungen einzutreiben, die nicht rechtmäßig oder in einem ziffernmäßig anderen Betrag bestehen. Auch zahlreiche Betrügereien werden durch falsche Zahlungsaufforderungen und darin enthaltene leere Drohungen versucht. Diesem Spiel ein Ende zu bereiten ist eine weitere Aufgabe eines Inkasso-Anwalts. Die Überprüfung, ob ungerechtfertigte Ansprüche eingemahnt werden oder durchsetzbare Ansprüche bestehen, ist zentral. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie sich beraten! Auch die Höhe der verrechneten Inkassospesen kann rechtswidrig sein.

Folgende professionelle Dienstleistungen bietet Ihnen ein Rechtsanwalt:

  • Außergerichtliche Forderungseinhebung
  • Hilfe bei der Erhebung fehlender Schuldnerdaten (Name, Adresse, etc.)
  • Einbringung einer Mahnklage, allenfalls Klage
  • Vertretung im Falle eines Einspruches
  • Prozessführung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Einbringung eines Exekutionsantrages
  • Auswahl eines adäquaten Exekutionsmittels
  • Übernahme von Inkassoaufträgen auf ständiger Basis
  • Beantragung von einstweiligen Verfügungen
  • Abschluss von erfolgversprechenden Stundungs- und Ratenvereinbarungen
  • Überprüfung, ob ein Insolvenzverfahren im Gang ist

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Inkassorecht & Exekutionsrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt? Hier finden Sie den für Sie passenden Anwalt für Inkassorecht & Exekutionsrecht auf meinanwalt.at:

446 Anwälte - Inkasso- und Exekutionsrecht
01
Dr. Christine FIDLER-FASSMANN
Dr. Christine FIDLER-FASSMANN Erb­recht | Familien­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | IT-Recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Scheidungs­recht
1230 Wien Breitenfurter Straße 330/17 marker
25 Bewertungen
02
Dr. Klaus P. Burka
Dr. Klaus P. Burka Inkasso- und Exekutions­recht | Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Unternehmens­recht
1010 Wien Wächtergasse 1/11 marker
5 Bewertungen
03
Dr. Michael STESKAL
Dr. Michael STESKAL Familien­recht | Straf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Zivil­recht | Erb­recht | Verkehrs­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Insolvenz­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht
6604 Höfen Gewerbegebiet 2 marker
2 Bewertungen
04
Mag. Kathrin SCHUHMEISTER
Mag. Kathrin SCHUHMEISTER Straf­recht | Zivil­recht | Familien­recht | Erb­recht | Vertrags­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Konsumentenschutz | Scheidungs­recht | Zivilprozess­recht
2320 Schwechat Bruck-Hainburgerstraße 2/1/3 marker
7 Bewertungen
05
Mag. Walter PIRKER
Mag. Walter PIRKER Arbeits­recht | Arzthaftungs­recht | Erb­recht | Familien­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Scheidungs­recht | Straf­recht
1010 Wien Graben 27-28 Stiege 1/3/21 marker
45 Bewertungen
06
Dr. Christian HAFNER
Dr. Christian HAFNER Bauträger­recht | Erb­recht | Gesellschafts­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Mergers & Acquisitions | Miet­recht | Start-Up Beratung
1010 Wien Zelinkagasse 10 marker
36 Bewertungen
07
Mag. Gabriele BUCHEGGER
Mag. Gabriele BUCHEGGER Scheidungs­recht | Familien­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Zivil­recht | Erb­recht | Vertrags­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Straf­recht | Arbeits­recht
4490 Markt Sankt Florian Am Seisberg 32c marker
10 Bewertungen
08
Mag. Helwig SCHUSTER
Mag. Helwig SCHUSTER Liegenschafts- und Immobilien­recht | Erb­recht | Vereins­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Gesellschafts­recht
3390 Melk Bahnhofstraße 3/1/1 marker
6 Bewertungen
09
Mag. Richard SALZBURGER
Mag. Richard SALZBURGER Liegenschafts- und Immobilien­recht | Familien­recht | Straf­recht | Scheidungs­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Europa­recht | Vertrags­recht
6330 Kufstein Georg-Pirmoser-Straße 13 marker
1 Bewertung
10
Mag. Heinz WOLFBAUER
Mag. Heinz WOLFBAUER Inkasso- und Exekutions­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Straf­recht | Familien­recht
1010 Wien Stubenbastei 2 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Inkasso- und Exekutionsrecht"

Rechtsnews

Was muss dem Arbeitnehmer im Fall einer Lohnexekution als Existenzminimum zum Leben verbleiben? Wird die Unterhaltspflicht für Kinder und ehemalige Ehepartner berücksichtigt? Was ist mit der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld?

HIER ZUM ARTIKEL ›
Rechtsnews

Geldmacherei oder legitim? Eine unbezahlte Schuld und schon flattert ein Schreiben vom Inkassobüro ins Haus. Neben dem Rechnungsbetrag werden auch Zinsen und oft hohe Inkassokosten verrechnet. Muss man diese zusätzlichen Kosten zahlen und gibt es hier Obergrenzen?

HIER ZUM ARTIKEL ›
Expertentipp

Ist eine Rechnung nicht bezahlt, kann schnell eine Mahnung eines Inkassobüros ins Haus flattern – Wie Sie sich bei Forderungen von Inkassobüros richtig verhalten, wie hoch Inkassokosten sein dürfen und wie Sie mit Hausbesuchen umgehen sollten, erklärt Rechtsanwalt Dr. Michael-Paul Parusel im Interview mit meinanwalt.at.

HIER ZUM ARTIKEL ›

Anwälte für Inkasso- und Exekutionsrecht nach Stadt

Nach oben