Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Gegenstand einer jüngst ergangenen Entscheidung des LAG Baden Württemberg ist, dass eine sachgrundlose Befristung beim selben Arbeitgeber nur einmal möglich ist, egal wie lange eine etwaige Vorbeschäftigung zurückliegen mag. Diese Entscheidung widersetzt sich den Entscheidungen des BAG aus 2011, die nochmalige sachgrundlose Befristungen nach 3 Jahren zulassen.
Können sich Paare nicht einvernehmlich über die Scheidung einigen, wollen aber ein teureres und möglicherweise langwieriges Scheidungsverfahren vor Gericht vermeiden, dann ist die Mediation eine gute Alternative. Unter der Mitwirkung von unabhängigen Mediatoren wird eine einvernehmliche Lösung für beide Ehepartner angestrebt.
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