Nur der Zeitwert wird ausbezahlt – welche Rolle spielt die Neuwertklausel?
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab 1.1.2016 wird die Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn bei privaten Grundstücksveräußerungen von 25% auf 30% angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet. Alternativ kann auch der allgemeine Einkommenssteuertarif (25% - 55%) gewählt werden. Für Körperschaften gilt diese Neuerung nicht. Hier kommt es auch weiterhin zu einer Steuerbelastung mit 25% KÖSt bzw. Zwischensteuer.
Von Mag. Wolfgang Schmid, Steuerberater und Partner bei ARTUS
HIER ZUM ARTIKEL ›Der Entwurf der neuen Form der Ehe soll mehr Flexibilität bringen. Insbesondere trifft dies in Bezug auf eine Trennung zu. Derzeit wird vom Justizministerium geprüft, ob nun das neue Ehe-Modell eingeführt werden soll. Mittels Fragebogen sollen entsprechende Daten evaluiert werden. Das Formular soll unter anderem an Familiengerichte, Anwälte, Beratungsstellen oder an die Institution für Rechts- und Kriminalsoziologie verschickt worden sein.
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