Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Hollabrunn

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Hollabrunn? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Hollabrunn mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Hollabrunn mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Strafrecht in Hollabrunn
01
Mag. Larissa WEINGÄRTNER Mediation | Straf­recht | Verkehrs­recht | Zivil­recht
2020 Hollabrunn Raiffeisenplatz 1/3 marker
1 Bewertung
02
Mag. Gunter ÖSTERREICHER Zivil­recht | Straf­recht | Verwaltungsstraf­recht | Erb­recht | Miet­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Arbeits­recht | Medizin­recht
2020 Hollabrunn Hauptplatz 10 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Nicole Feucht Straf­recht | Verkehrs­recht | Miet­recht | Arzthaftungs­recht
2020 Hollabrunn Rapfstraße 41A/10 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Rechtsnews

Die Bezeichnung stammt aus der englischen Umgangssprache. Der Begriff „Cat Calling“ bezeichnet das anzügliche Rufen, Reden oder Nachpfeifen in öffentlichen Gegebenheiten. Prinzipiell wird unter diesem Ausdruck die verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum verstanden. In den meisten Fällen wird „Cat Calling“ von Männern gegenüber Frauen verübt. Da der Terminus an das Anlocken einer Katze erinnert, sehen viele Personen darin eine Verharmlosung.

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Expertentipp

Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (idF „FORG“) BGBl I 2019/104 wurde mit Wirkung ab 01.01.2021 die Steuer- und Zollverwaltung in Österreich neuorganisiert. Für Finanzstrafverfahren ist dies insoweit relevant, als es bundesweit ab diesem Zeitpunkt nur noch zwei Finanzstrafbehörden gibt: Zollamt Österreich und Amt für Betrugsbekämpfung

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Expertentipp

Sobald es zu Unfällen kommt, Personen zusammenbrechen, Gebäude in Flammen stehen oder sich andere schreckliche Ereignisse ergeben, finden sich Schaulustige, die am Geschehen so interessiert sind, dass sie Hilfeleistungen behindern. Oft entscheiden Sekunden über das Leben von Menschen. Wenn die Hilfeleistung unterbrochen oder gestört wird, kann dies zum Tod der verunfallten Person führen. Unfälle sind oft zwar nicht vermeidbar, aber Behinderungen der Rettungsarbeiten durch Schaulustige können und müssen vor allem verhindert werden. Um verunfallten Personen eine Hilfeleistung ohne Störfaktoren bieten zu können, wurde in der SPG-Novelle 2018 beschlossen, dass sich Schaulustige mit ihrem Verhalten strafbar machen können.

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