Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Autolenker, der Medikamente einnimmt, muss sich aktiv um Klarheit über seine Fahrtüchtigkeit bemühen. Finden sich in den Gebrauchsinformationen des Medikamentes Hinweise auf fehlende Fahrtüchtigkeit, muss ein Arzt oder ein Apotheker konsultiert werden. Werden keine weiteren Informationen eingeholt, kann ein Mitverschulden von einem Drittel am Verkehrsunfall festgestellt werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine leider nur allzu bekannte Situation: Seit Wochen fiebert man dem wohlverdienten Urlaub in der Ferne entgegen, zählt die Stunden bis zur Abreise und muss dann aber feststellen, dass das Flugzeug Verspätung hat oder die Gegebenheiten vor Ort nicht dem entsprechen, was im Internet oder Katalog versprochen wurde. Ob die Klimaanlage fehlt, sich der Swimmingpool noch im Umbau befindet oder das als “vielseitig” angepriesene Abendessen jeden Tag aus einer Salatvariation besteht – die Urlaubsfreude ist schnell getrübt. In solchen und ähnlich gelagerten Fällen handelt es sich Abweichungen vom Vertrag über die vereinbarte Reise, welche Mängel darstellen und somit mit Gewährleistungsrecht zu bekämpfen sind. Will man nun im Nachhinein rechtliche Ansprüche geltend machen, gilt es, bereits vor Ort einige Punkte zu beachten.
HIER ZUM ARTIKEL ›