Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ihr Ehepartner hat einen Bankkredit aufgenommen und kann ihn nicht zurückzahlen? – In diesem Fall sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Schulden Ihres Partners aufzukommen. Es gilt auch während der Ehe die sogenannte Gütertrennung. Dennoch kann der Ehepartner zur Haftung herangezogen werden, wenn der Kredit gemeinsam aufgenommen wurde oder eine Bürgschaft unterschrieben wurde.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ihr Vertragspartner befindet sich mit der vereinbarten Leistung in Verzug? – welche Rechtsfolgen das mit sich bringt, lesen Sie in diesem Beitrag.
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