Wenn Ihr Pickerl abgelaufen ist, dürfen Sie mit Ihrem Auto in Österreich noch 4 Monate nach Fälligkeit fahren, ohne Strafen fürchten zu müssen. Bei Fahrten ins Ausland ist die Situation anders – hier drohen Strafen direkt nach Ablauf der Gültigkeit.
HIER ZUM ARTIKEL ›Überstunden können in Österreich grundsätzlich bis zur Höchstarbeitszeit frei vereinbart werden. Liegen wichtige Gründe vor, darf der Arbeitnehmer Überstunden verweigern. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zeitausgleich oder einen Zuschlag von 50%.
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