Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel übergeben. Dieser dient der Beweissicherung und muss die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag enthalten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Unternehmer müssen ab 2016 alle Barumsätze auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen einzeln erfassen. Außerdem ist ein Beleg auszuhändigen und die meisten Unternehmer müssen ihre Umsätze mit einer Registrierkasse erfassen. Als Barumsätze gelten dabei auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarten, mit Gutscheinen, mit Mobiltelefonen, etc.
von Mag. Wolfgang Dibiasi, Geschäftsführer und Managing Partner bei ARTUS
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