Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass es einen Unterschied macht, ob man etwas „vererbt“ oder „vermacht“. Im Unterschied zum Erben tritt der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass er etwa auch keine Schulden des Verstorbenen übernehmen muss.
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