Ist das Kind kleiner als 150 cm muss jedenfalls ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung verwendet werden. Werden Kinder nicht ordnungsgemäß im Auto gesichert, drohen Gelstrafen bis EUR 5.000 und eine Vormerkung.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Kind liegt krank im Bett und Sie müssen zur Arbeit? – Arbeitnehmer haben in diesem Fall einen Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung. Die Pflegefreistellung ist jedoch zeitlich begrenzt und darf nicht bei jeder Krankheit in Anspruch genommen werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›