Brandschaden und die Versicherung zahlt nicht? Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht verständlich erklärt
HIER ZUM ARTIKEL ›Sind die Eltern nicht in der Lage für den Unterhalt der eigenen Kinder aufzukommen, trifft die Großeltern eine Leistungsverpflichtung. Die Unterhaltspflicht entsteht aber nicht schon dann, wenn die Hereinbringung der Unterhaltsbeträge bei den Eltern auf Schwierigkeiten stößt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, stellt sich für Verwandten die Frage, wer etwas erbt und wie viel. Bestimmt der Erblasser keinen Erben, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge – das Gesetz legt in diesem Fall genau fest, welcher Angehöriger welchen Anteil des Vermögens erhält.
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