Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Das Kind liegt krank im Bett und Sie müssen zur Arbeit? – Arbeitnehmer haben in diesem Fall einen Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung. Die Pflegefreistellung ist jedoch zeitlich begrenzt und darf nicht bei jeder Krankheit in Anspruch genommen werden.
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