Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Grundsätzlich kann nur eine Person Eigentümer einer Wohnung sein. Von diesem Grundsatz gibt es in Österreich eine wichtige Ausnahme: die Eigentümergemeinschaft. Sie ermöglicht es, zwei natürlichen Personen gemeinsam eine Wohnung zu kaufen. Es gibt aber einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine Probezeit kann durchaus sinnvoll sein: der Arbeitgeber kann testen, ob der Bewerber für die Tätigkeit geeignet ist und der Arbeitnehmer kann herausfinden, ob die Arbeit seinen Erwartungen entspricht. In der Probezeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen den Arbeitsvertrag auflösen.
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