Beinahe jeder Internetnutzer kommt im Laufe der Zeit mit geschützten Inhalten in Berührung. Ob es sich um ein Musikvideo auf youtube.com, einen Film auf der ehemaligen Kinoplattform kinox.to, ein heruntergeladenes Programm oder Spiel handelt, ist dabei grundsätzlich gleichbedeutend. Es handelt sich dabei stets um Inhalte, die unter dem Schutz des Urheberrechts stehen. Der Urheber dieser Inhalte hat das ausschließliche Recht, diese zu verkaufen, zu vervielfältigen oder etwa im Internet zur Verfügung zu stellen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Nicht nur im militärischen sondern auch im zivilen Bereich sind Drohnen äußerst beliebt geworden. Für den Betrieb einer Drohne benötigen Sie in Österreich eine Bewilligung der Austria Control, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgerüstet ist oder ein gewisses Gewicht überschreitet.
HIER ZUM ARTIKEL ›