Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Es passiert meist schneller als gedacht. In einem Moment der Unaufmerksamkeit können drastische Folgen mit einem Verkehrsunfall einhergehen. Welche Strafen drohen? Wann ist mit einer Gefängnisstrafe zu rechen und wie hoch können die Geldstrafen ausfallen? – meinanwalt.at klärt auf.
HIER ZUM ARTIKEL ›Fast jeder Arbeitnehmer ist in seinem Arbeitsleben einmal mit der Frage konfrontiert, wie er sich bei einer Erkrankung richtig verhalten soll und welche Rechte er gegenüber dem Arbeitgeber hat. Wenn die Luft am Arbeitsmarkt dünner wird, entsteht schnell auch die Sorge, dass bei falschem Verhalten der eigene Job gefährdet ist. Was muss und darf ein Arbeitnehmer aber laut Gesetz tun, wenn er krank ist?
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