Versicherung zahlt nicht nach Sturmschaden? Gericht bestätigte volle Versicherungsleistung
HIER ZUM ARTIKEL ›Angehende Jungunternehmer sind mit der Frage konfrontiert, in welcher Rechtsform sie ihr Geschäft betreiben wollen. Steht dabei eine begrenzte Haftung der Jungunternehmer im Vordergrund, landet man oft bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei hohen zu erwartenden Gewinnen oder hohen anderen Einkünften der Gründer können auch steuerliche Überlegungen zur Wahl einer GmbH führen. Zuletzt wird diese Rechtsform gelegentlich auch aus „Prestigegründen“ bevorzugt, weil die Gründer einen Marktauftritt über eine GmbH als im Vergleich zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften seriöser ansehen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie wollen selbst bestimmen, wer Sie im Fall eines Verlustes der Geschäftsfähigkeit vertreten soll? – Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht können Betroffene vorab bestimmen, wer für Sie im Krankheitsfall entscheiden kann.
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