Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei einem Verkehrsunfall können vielfältige Schäden entstehen, die von dem Unfallverursacher / seiner Versicherung zu tragen sind. Um entsprechende Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, sollten Sie bereits unmittelbar nach dem Unfall mit dem Sammeln von Beweisen beginnen. Neben Ersatzansprüchen in Bezug auf körperliche Schäden sowie Schmerzensgeld können natürlich auch Sachschäden wie Reparaturkosten oder Wertminderung geltend gemachte werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit Mai 2018 darf in Österreich im Auto nicht geraucht werden, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren. Seit Juni drohen auch Geldstrafen.
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