Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab Ende Mai 2016 gelten strengere Regeln für die Nutzung des Handys während des Autofahrens. Ausdrücklich verboten ist nun nicht mehr nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, sondern auch das SMS & Emails schreiben sowie Internetsurfen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Alkohol am Steuer kann weitreichende Folgen haben: Von Geldstrafe und Vormerkung, Führerscheinentzug, Nachschulung, Versicherungsregress, bis zu gerichtlichen Strafverfahren im Falle von Unfällen mit Personenschaden. – Ein teures Vergnügen als Abschluss eines feucht-fröhlichen Abends….
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