Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Autolenker, der Medikamente einnimmt, muss sich aktiv um Klarheit über seine Fahrtüchtigkeit bemühen. Finden sich in den Gebrauchsinformationen des Medikamentes Hinweise auf fehlende Fahrtüchtigkeit, muss ein Arzt oder ein Apotheker konsultiert werden. Werden keine weiteren Informationen eingeholt, kann ein Mitverschulden von einem Drittel am Verkehrsunfall festgestellt werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wenn Ihr Pickerl abgelaufen ist, dürfen Sie mit Ihrem Auto in Österreich noch 4 Monate nach Fälligkeit fahren, ohne Strafen fürchten zu müssen. Bei Fahrten ins Ausland ist die Situation anders – hier drohen Strafen direkt nach Ablauf der Gültigkeit.
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