Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Heuer bereits 155.000 Strafanzeigen im Bereich der A2 bei Ilz. Täglich blitzt es bis zu 1.000 mal. Vor allem gibt es bei den modernen Radar/Lasergeräten keine Messtoleranz mehr, die Chance eine Strafe zu kassieren ist daher umso höher. Als Verkehrsteilnehmer stellt sich dabei die Frage, muss das sein? Kann ein geblitzt werden verhindert werden bzw. wie werden unbeabsichtigte Geschwindigkeitsübertretungen umgangen?
HIER ZUM ARTIKEL ›Sobald es zu Unfällen kommt, Personen zusammenbrechen, Gebäude in Flammen stehen oder sich andere schreckliche Ereignisse ergeben, finden sich Schaulustige, die am Geschehen so interessiert sind, dass sie Hilfeleistungen behindern. Oft entscheiden Sekunden über das Leben von Menschen. Wenn die Hilfeleistung unterbrochen oder gestört wird, kann dies zum Tod der verunfallten Person führen. Unfälle sind oft zwar nicht vermeidbar, aber Behinderungen der Rettungsarbeiten durch Schaulustige können und müssen vor allem verhindert werden. Um verunfallten Personen eine Hilfeleistung ohne Störfaktoren bieten zu können, wurde in der SPG-Novelle 2018 beschlossen, dass sich Schaulustige mit ihrem Verhalten strafbar machen können.
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