Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Alkohol am Steuer kann weitreichende Folgen haben: Von Geldstrafe und Vormerkung, Führerscheinentzug, Nachschulung, Versicherungsregress, bis zu gerichtlichen Strafverfahren im Falle von Unfällen mit Personenschaden. – Ein teures Vergnügen als Abschluss eines feucht-fröhlichen Abends….
HIER ZUM ARTIKEL ›In einem Urteil des OGH wurde eine Beleuchtungspflicht für Rollstuhlfahrer verneint. Ein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall wurde ausgeschlossen.
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