Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wenn Ihr Pickerl abgelaufen ist, dürfen Sie mit Ihrem Auto in Österreich noch 4 Monate nach Fälligkeit fahren, ohne Strafen fürchten zu müssen. Bei Fahrten ins Ausland ist die Situation anders – hier drohen Strafen direkt nach Ablauf der Gültigkeit.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wenn die Außentemperaturen steigen, ist eine lockere Kleidung ein absolutes Muss. Daher fahren viele Lenker gerne nur mit Flip-Flops oder gar barfuß mit dem Auto. Doch wer ohne entsprechende Schuhe ein Fahrzeug lenkt und an einem Unfall beteiligt ist, so muss man mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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