Wird ein Studium ernsthaft und zielstrebig vom Unterhaltsverpflichteten betrieben, so muss er sich nicht auf das hypothetische von ihm erzielbare Erwerbseinkommen „anspannen“ lassen. Ist der Abschluss des Studiums nicht erfolgreich und wird ein zweites Studium angestrebt, darf dies nicht zu Lasten des unterhaltsberechtigten Kindes gehen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Initial Coin Offerings (ICOs) und Initial Token Offerings (ITOs) haben das Potential, sich als neue Form der Unternehmens- oder Projektfinanzierung neben klassischen Kapitalmarkt-Transaktionen zu etablieren. Besonders für Unternehmen in der Tech- oder FinTech-Branche kann diese Form der Mittelbeschaffung interessant sein. Dr. Oliver Völkel, LL.M., Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte, beleuchtet in diesem Beitrag den rechtlichen Rahmen von ICO und ITO in Österreich.
HIER ZUM ARTIKEL ›