Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Erwerben Sie ein fehlerhaftes Produkt und erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie vom Hersteller des Produktes Schadenersatz verlangen. Für die Geltendmachung ist kein Verschulden des Unternehmers notwendig – allerdings ist bei Sachschäden ein Selbstbehalt von EUR 500 zu tragen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Arbeitnehmerschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer von den Einwirkungen des Rauchens am Arbeitsplatz geschützt werden müssen. Das Rauchen in Büroräumen mit Nichtrauchern ist jedenfalls verboten. Auch in Aufenthaltsräumen dürfen Nichtraucher keinem Tabakrauch ausgesetzt werden.
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