Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Österreich ist die Anwendung von körperlicher und seelischer Gewalt in der Erziehung verboten – auch die berühmte „g'sunde Watschn“ ist nicht zulässig. Wer Kinder misshandelt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch eine Wegweisung und ein Kontaktverbot sind möglich.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine Probezeit kann durchaus sinnvoll sein: der Arbeitgeber kann testen, ob der Bewerber für die Tätigkeit geeignet ist und der Arbeitnehmer kann herausfinden, ob die Arbeit seinen Erwartungen entspricht. In der Probezeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen den Arbeitsvertrag auflösen.
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