Immer wieder finden Arbeitnehmer in den Arbeitsverträgen sogenannte Konkurrenzklauseln. Damit verpflichten sich Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum nicht in der jeweiligen Branche des neuen Arbeitgebers tätig zu werden, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Aber wann sind derartige Klauseln in Österreich zulässig?
HIER ZUM ARTIKEL ›Viele Konsumenten haben bereits dubiose Gewinnzusagen per Post oder E-Mail erhalten. Doch was ist davon zu erhalten? Rechtlich haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns, wenn Ihnen ein Preis versprochen wurde. In vielen Fällen sind die betreffenden Firmen jedoch nicht leicht aufzufinden oder sind insolvent.
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