Die Flexible Kapitalgesellschaft soll die besonderen Bedürfnisse von Start-Ups befriedigen. Eine erste Einschätzung, ob das gelingen wird, gibt es hier:
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit 01.03.2014 können Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH das Gründungsprivileg in Anspruch nehmen. Die sogenannte gründungsprivilegierte GmbH hat somit die GmbH light abgelöst, die nach nur acht Monaten wieder abgeschafft wurde.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit Anfang des Jahres können Ein-Personen-GmbHs mittels eines standardisierten Gesellschaftsvertrages auch bei Kreditinstituten gegründet werden. Inwiefern diese neue Möglichkeit von Banken und Gründern angenommen wird, muss sich erst zeigen. Viele rechtliche Fragestellungen, die bei Gründungen auftauchen, können durch Bankangestellte kaum qualifiziert beantwortet werden.
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