Die Flexible Kapitalgesellschaft soll die besonderen Bedürfnisse von Start-Ups befriedigen. Eine erste Einschätzung, ob das gelingen wird, gibt es hier:
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit 01.03.2014 können Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH das Gründungsprivileg in Anspruch nehmen. Die sogenannte gründungsprivilegierte GmbH hat somit die GmbH light abgelöst, die nach nur acht Monaten wieder abgeschafft wurde.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit mehreren Jahren besteht nunmehr für Ärzte die Möglichkeit, sich im Rahmen von Gruppenpraxen – etwa in Form einer Ärzte-GmbH – zusammenzuschließen. Bei der Gründung einer Gruppenpraxis sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten, die bei einer einfachen Ordination nicht bestehen.
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