Die Flexible Kapitalgesellschaft soll die besonderen Bedürfnisse von Start-Ups befriedigen. Eine erste Einschätzung, ob das gelingen wird, gibt es hier:
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit mehreren Jahren besteht nunmehr für Ärzte die Möglichkeit, sich im Rahmen von Gruppenpraxen – etwa in Form einer Ärzte-GmbH – zusammenzuschließen. Bei der Gründung einer Gruppenpraxis sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten, die bei einer einfachen Ordination nicht bestehen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wird eine stille Gesellschaft abgeschlossen, beteiligt sich ein Gesellschafter an einem Unternehmen. Im Gegenzug erhält er eine Gewinnbeteiligung und bleibt weitgehend anonym. Welche Vor- und Nachteile daraus entstehen, erklärt dieser Beitrag.
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