Rechtsanwalts-Übersicht für Finanzstrafrecht in Graz

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Finanzstrafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Graz? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Graz mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Graz mit einer anderen Spezialisierung als Finanzstrafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

6 Anwälte - Finanzstrafrecht in Graz
01
Mag. Mario SCHMIEDER
Mag. Mario SCHMIEDER Datenschutz­recht | Finanzstraf­recht | Unternehmens­recht | Vertrags­recht | Wirtschaftsstraf­recht | Zivilprozess­recht
8041 Graz Liebenauer Tangente 6 marker
0 Bewertungen
02
Dr. Guido HELD Wirtschafts­recht | Erb­recht | Stiftungs­recht | Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Finanzstraf­recht
8010 Graz Karmeliterplatz 4 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Dr. Mario LEISTENTRITT Insolvenz­recht | Steuer­recht | Gesellschafts­recht | Unternehmens­recht | Wirtschafts­recht | Finanzstraf­recht
8010 Graz Schmiedgasse 2 marker
0 Bewertungen
04
Mag. Gerald NIESNER Gesellschafts­recht | Insolvenz­recht | Steuer­recht | Unternehmens­recht | Finanzstraf­recht
8010 Graz Sackstraße 15 marker
0 Bewertungen
05
Mag. Gerhard KUNTNER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Versicherungs­recht | Finanzstraf­recht
8010 Graz Frauengasse 7 marker
0 Bewertungen
06
Mag.rer.soc.oec. Mag.Dr. Herbert GREIML Finanzstraf­recht | Steuer­recht | Insolvenz­recht | Wirtschafts­recht | Familien­recht | Scheidungs­recht
8010 Graz Conrad-von-Hötzendorf-Straße 6 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Finanzstrafrecht"

Expertentipp

Welche Strafe droht im Falle einer Steuerhinterziehung? Ein Blick auf die Strafen im Finanzstrafrecht - Geldstrafen, Freiheitsentzug, Verfall und mehr.

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Expertentipp

Oft ist Tätern nicht bewusst, dass eine rechtskräftige finanzstrafrechtliche Verurteilung auch mit einer Eintragung im Finanzstrafregister oder Strafregister verbunden ist. In der Praxis wird dem Nachweis der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit große Bedeutung beigemessen. Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren oder zur Vorlage bei Gewerbebehörden notwendig. Hinzu kommt: die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit ist auch zentrales Element bei der Strafbemessung in einem späteren Strafverfahren. Somit hat nicht nur ein Parteienvertreter Interesse an dieser Information, sondern auch das sodann entscheidende Organ.

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Expertentipp

Mit rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen gehen häufig auch über die Verurteilung hinaus nachteilige Folgen Hand in Hand. Der Betroffene rechnet in der Regel jedoch weder im Zeitpunkt der Tatbegehung noch im Zeitpunkt der Verurteilung mit dem Eintritt entsprechender Nebenfolgen. Viele dieser nachteiligen Nebenfolgen entfalten dabei ex lege mit Rechtskraft der gerichtlichen Verurteilung ihre Wirkung. Sie treffen den Verurteilten oftmals härter als die verhängte Strafe selbst.

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