Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Internetzugang gilt grundsätzlich als „Betriebsmittel“ am Arbeitsplatz. Die Benützung ist in Weisungen, Verträgen oder Betriebsvereinbarungen zu klären. Eine gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht gibt es (noch) nicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Über 300.000 Menschen sind in Österreich geringfügig beschäftigt. Dies betrifft alle Branchen, besonders stark jedoch den Handel und Tourismus. Viele geringfügig Beschäftigte fragen sich, worin sich ihr Beschäftigungsverhältnis von normalen Arbeitsverhältnissen unterscheidet: Bin ich sozialversichert, habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld und wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?
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