Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Überstunden können in Österreich grundsätzlich bis zur Höchstarbeitszeit frei vereinbart werden. Liegen wichtige Gründe vor, darf der Arbeitnehmer Überstunden verweigern. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zeitausgleich oder einen Zuschlag von 50%.
HIER ZUM ARTIKEL ›Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben in Österreich grundsätzlich dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer. Dennoch stellen sich für diese besondere Fragen: Bin ich zur Mehrarbeit verpflichtet, wenn es der Chef verlangt? Welche Zuschläge erhalte ich für Mehrarbeit und was ist, wenn ich an einem freien Tag krank werde? – meinanwalt.at klärt auf
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