Brandschaden und die Versicherung zahlt nicht? Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht verständlich erklärt
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Prinzip ist die Kleidung ein erheblicher Teil der Privatsphäre eines Arbeitnehmers. Somit hat der Beschäftigte auch im dienstlichen Verhältnis einen geschützten Individualbereich. Daher ist dem Dienstnehmer gestattet, seine Kleidung frei zu wählen. Dazu zählt etwa auch diverser Schmuck, der Haar- und Bartwuchs oder auch Tätowierungen. Allerdings ist es dem Arbeitgeber gestattet, dieses Persönlichkeitsrecht einzuschränken. Wenn der Dienstgeber wichtige Gründe vorweisen kann, so kann er Ge- und Verbote bezüglich des äußeren Erscheinungsbilds erteilen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie oft hört man im Radio „Achtung, Stau auf der Autobahn XY nach einem Unfall. Sie verlieren eine halbe Stunde Zeit.“ Wenn man eine solche Meldung hört, ärgert man sich als Autofahrer, da die nächste halbe Stunde viel langsamer vergehen wird. Befindet man sich jedoch selbst auf der Unfallstelle, vergeht die Zeit wie im Flug. Gerade dann ist es wichtig, die kurze Zeit, die man zur Verfügung hat, bestmöglich zu nutzen und sich richtig zu verhalten. In den letzten Jahren ist die Zahl der Beteiligten am Straßenverkehr immer weiter gestiegen. Diese Zunahme bringt den Nachteil mit sich, dass es auch immer häufiger zu Verkehrsunfällen kommt. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, zu einem Unfall dazu zustoßen oder selbst daran beteiligt zu sein. Doch wie verhält man sich in einer solchen Situation richtig, um nachfolgende Personen und sich selbst zu schützen?
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